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Sicherheit und Verteidigung auf deutschem Bundesgebiet

Terroranschlag 01 Gerichtsurteil

Am 10. Februar 2012 hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main den heute 22jährigen Arid Uka wegen Doppelmordes und versuchten Dreifachmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ferner haben die Richter des Senats die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Nach 11 Prozesstagen in Frankfurt am Main hat der Senat folgendes als Feststellung getroffen:

Am 2. März 2011 verübte der bis dahin strafrechtlich unbescholtene, im Kosovo geborene, aber in Deutschland groß gewordene Angeklagte einen islamistisch motivierten Anschlag auf eine Personengruppe US-amerikanischer Air Force Streitkräfte. Dabei tötete er zwei US-amerikanische Soldaten und verletzte 2 weitere Soldaten bei dem Versuch, sie zu töten, schwer. Ein weiterer Soldat, den der Angeklagte ebenfalls zu töten versuchte, blieb unverletzt.

In der Zeit vor der Tat hatte sich der Angeklagte intensiv mit sogenannten “Ego-Shooter”-Computerspielen und im Internet zugänglicher “islamistisch-jihadistischer” Propaganda beschäftigt und eine radikal-islamistische Überzeugung entwickelt, aufgrund der er der Ansicht war, der Koran gestatte Selbstmordattentate und der eigene Märtyrertod sei erstrebenswert, insbesondere verdienten US-Soldaten den Tod.

Am Abend des 1.3.2011 sah sich der Angeklagte ein “islamistisch-jihadistisches” Propagandavideo an, in dem eine mittels einer restlichtverstärkenden Kamera aufgenommene Sequenz aus dem Kinofilm “Redacted” enthalten ist, in der die Vergewaltigung einer Muslima durch in Afghanistan stationierte US-Soldaten dargestellt wird. Sein Hass auf US-amerikanische Soldaten verstärkte sich dadurch derart, dass der Angeklagte nunmehr jeden nach Afghanistan abkommandierten US-Soldaten als des Todes würdigen Vergewaltiger ansah, der gleichzeitig – die aus seiner Sicht “imperialistischen und antiislamischen” – Vereinigten Staaten von Amerika repräsentiere und allein deswegen ohne Ansehung seiner Person sein Leben verwirkt habe.

Der Angeklagte entschloss sich deshalb spätestens am Vormittag des 2.3.2011, eine unbestimmte, aber möglichst große Zahl US-amerikanischer Soldaten zu töten, die sich auf dem Weg in den Afghanistaneinsatz befanden, wobei er sich selbst als potentiellen Märtyrer sah. Er begab sich am 2.3.2011 gegen 14:00h zum Flughafen Frankfurt/Main, wobei er eine Pistole, in deren Magazin sich zwölf Patronen befanden, zehn weitere Patronen und zwei Messer mit sich führte. Während der Fahrt zum Flughafen hörte er auf seinem iPod durchgehend religiöse und “jihadistische” Gesänge.

Er traf am Flughafen auf eine Gruppe von 15 Angehörigen der Luftstreitkräfte der Vereinigten Staaten, die sich von Großbritannien kommend auf der Reise in den Einsatz nach Afghanistan befanden und von einem in Deutschland stationierten US-Soldaten am Flughafen abgeholt und mit einem Bus zur US Air Force Base nach Ramstein gebracht werden sollten.

Der Angeklagte wartete ab, bis die Soldaten ihr Gepäck verstaut und – bis auf den 25 Jahre alten Nicholas Jerome A. – den Bus bestiegen hatten. Als A. am Angeklagten vorbeiging, um sich ebenfalls in den Bus zu begeben, zog der Angeklagte seine Pistole und schoss ihm unvermittelt aus einer Entfernung von ungefähr 1,50 Metern von hinten in den Kopf. A. verstarb noch am Tatort.

Sodann bestieg der Angeklagte den Bus und schoss aus einer Entfernung von etwa 50 Zentimetern auf den Kopf des auf dem Fahrersitz sitzenden, 21 Jahre alten Zachary Ryan C., woraufhin dieser auf der Stelle verstarb.

Der Angeklagte rief laut (*), ging sodann auf den an diesem Tag 22 Jahre alt gewordenen Edgar Miguel V. zu und schoss sofort gezielt auf dessen Kopf, wodurch V. einen Durchschuss des Unterkiefers erlitt. Während V. Deckung suchte, schoss der Angeklagte ein zweites Mal auf ihn und fügte ihm weitere schwere Verletzungen zu. V. überlebte diesen Angriff nach einer Notoperation in der Frankfurter Universitätsklinik.

Nun schoss der Angeklagte dem 25 Jahre alten Kristoffer Paul S. zunächst gezielt in den Kopf und dann in die rechte Hüfte. S. erlitt schwere Hirn-, Knochen- und Augenverletzungen, an deren Folgen er sein Leben lang leiden wird. Auch er wurde in der Frankfurter Universitätsklinik notoperiert. Er ist auf einem Auge erblindet.

Schließlich wandte sich der Angeklagte dem 22 Jahre alten Trevor Donald B. zu, hielt diesem die Pistole unmittelbar vor das Gesicht, rief erneut (*) und betätigte zweimal den Abzug der Pistole, die jedoch wegen einer Ladehemmung versagte, so dass B. unverletzt blieb.

Einem sich anschließenden Handgemenge konnte sich der Angeklagte entziehen und aus dem Bus flüchten. Während er von B. verfolgt wurde, rannte der Angeklagte in das Terminal 2 des Flughafens, wo er von Beamten der Bundespolizei festgenommen wurde.

Dass der Angeklagte mit Dritten zusammengearbeitet hat oder von Dritten ideologisch oder militärisch geschult wurde, konnte der Senat nicht feststellen.

Der Senat hat diesen Sachverhalt als Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in drei Fällen gewertet, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung und in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Er hat den Angeklagten deshalb zu der in § 211 Strafgesetzbuch vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese Verurteilung erfolgte als Gesamtstrafe, weil die einzelnen Handlungen tatmehrheitlich begangen worden sind. Der Senat sah die Mordmerkmale des heimtückischen Handelns und der niedrigen Beweggründe für gegeben.
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat zur Folge, dass eine Aussetzung der Vollstreckung der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung grundsätzlich nicht schon nach 15 Jahren möglich ist (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB).

Des Weiteren hat der Senat die Fortdauer der seit dem 3.3.2011 andauernden Untersuchungshaft angeordnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Angeklagte kann das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

(17.02.2012/AL)

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