Am 31.08.2011 hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter Arid Uka begonnen. Im Vorfeld hatte das Oberlandesgericht wegen des zu erwartenden Medieninteresses einen Pressepool eingerichtet.
Zum Prozessauftakt verlasen die Vertreter der Generalbundesanwaltschaft den Anklagesatz der Anklageschrift vom 1.07.2011 mit dem Aktenzeichen5-2 StE 7/11-2-4/11. Darin wird dem Angeklagten Uka vorgeworfen, am 02.03.2011 auf dem Frankfurter Flughafen 2 US-amerikanische Soldaten erschossen, zwei weitere bei dem Versuch, sie zu töten, durch Schüsse lebensgefährlich verletzt und versucht zu haben, einen fünften Soldaten zu erschießen.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungsbehörde wollte der Angeschuldigte die Soldaten ausschließlich deshalb töten, weil sie Angehörige der US-Streitkräfte im Rahmen des ISAF-Mandats in Afghanistan waren. Die Taten sind Ausdruck einer durch jihadistische Propaganda hervorgerufenen radikal-islamistischen Einstellung, die willkürliche Tötungen von US-Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland einschließt. Es handelt sich um schwere staatsgefährdende Gewalttaten von besonderer Bedeutung so die Bundesanwaltschaft in ihren Ausführungen.
Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung ergeben. In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Am Abend des 1. März 2011 stieß der Angeschuldigte im Internet auf ein jihadistisches Propagandavideo über angebliche Vergewaltigungen muslimischer Frauen durch ausländische Soldaten. Dies löste bei ihm am Vormittag des 2. März 2011 den Entschluss aus, am Frankfurter Flughafen möglichst viele US-Soldaten mit dem Einsatzziel Afghanistan zu töten. Die Auswahl seiner Opfer beruhte allein auf deren Zugehörigkeit zu den US-Streitkräften und war damit willkürlich.
Am frühen Nachmittag des Tattages fuhr der Angeschuldigte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Frankfurter Flughafen und hielt nach möglichen Opfern Ausschau. In seinem Rucksack führte er eine Pistole und ein Messer mit, in einer Bauchtasche neben einem weiteren Messer ein Magazin mit 12 Patronen und 10 weitere einzelne Patronen. Gegen 14.45h beobachtete er bei der Gepäckausgabe in der Halle D des Terminals II zwei US-amerikanische Soldaten, die mit ihrem Gepäck den Ankunftsbereich verließen. Er folgte ihnen bis zum Ausgang der Halle E, vor dem ein Bus der US-Luftstreitkräfte wartete. Nach und nach erschienen insgesamt 16 US-Soldaten, die ihr Gepäck in dem Bus verstauten. Kurz nach 15:00h bat der Angeschuldigte einen der Soldaten um eine Zigarette und fragte ihn unter diesem Vorwand nach dem Einsatzort der Gruppe. Nachdem dieser ihm bestätigt hatte, dass sie Angehörige der US-Luftstreitkräfte und auf dem Weg nach Afghanistan seien, drehte sich der Angeschuldigte um, führte das Magazin verdeckt in seinem Rucksack in die Pistole ein und lud seine Schusswaffe durch.
Nachdem er abgewartet hatte, bis die unbewaffneten Soldaten fast vollständig eingestiegen waren, setzte er sein Vorhaben in die Tat um. Er schoss einem 25-jährigen Soldaten, der neben dem Bus stand, aus einer Entfernung von etwa eineinhalb Metern hinterrücks in den Kopf. Der Soldat erlag seinen Verletzungen noch am Tatort. Unmittelbar danach stieg der Angeschuldigte in den Bus und tötete einen 21-jährigen Soldaten auf dem Fahrersitz mit einem Kopfschuss. Mit dem wiederholten Ruf „(*)“ schoss er sodann auf Kopf und Körper zweier im Gang stehender Soldaten im Alter von 21 und 25 Jahren. Deren Leben konnte durch Notoperationen gerettet werden. In Folge der Verletzungen erblindete einer der Soldaten auf einem Auge. Danach zielte der Angeschuldigte aus nächster Nähe auf den Kopf eines 22jährigen Soldaten, der sich zwischen zwei Sitzreihen geduckt hatte, und betätigte zweimal den Abzug. Da die Pistole Ladehemmung hatte, konnte er allerdings keine weiteren Schüsse abgeben und sein Anschlagsvorhaben nicht fortführen. Verfolgt von einem US-Soldaten flüchtete er aus dem Bus in das Flughafengebäude, wo er von zwei Beamten der Bundespolizei festgenommen wurde.
Auf Antrag der Bundesanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 03.03.2011 Haftbefehl gegen den Angeschuldigten.
Anschließend ließ sich der 1990 im Kosovo geborene, Deutsch sprechende Angeklagte zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache ein. Hierbei verlas er ebenfalls eine von ihm vorbereitete mehrseitige schriftliche Stellungnahme, in der seine terroristische Anschlagshandlung gestand.
Der 21-Jährige gab vor dem Oberlandesgericht zu, an besagtem Tag zwei US-Soldaten erschossen und zwei andere lebensgefährlich verletzt zu haben. “Es trifft zu, was die Anklage mir vorwirft”, sagte der im Kosovo geborene Frankfurter. “Ich wollte die Soldaten töten.” Er wisse selbst nicht mehr, wie es soweit kommen konnte. Kurz nach der Tat sei ihm der Gedanke gekommen, dass seine Tat “totaler Schwachsinn” und “gegen jeden Glauben” gewesen sei. In seiner vorgelesenen Erklärung entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern und ihren Angehörigen. Er hoffe, dass niemand dadurch zu einem weiteren Anschlag angestachelt werde.
Die Bundesanwaltschaft spricht zu den Ausführungen des Angeklagten von „einer gewissen Tendenz zur Bagatellisierung“, der Vorsitzende Richter des Frankfurter Staatsschutzsenats von „beschönigendem Singsang“. Der Angeklagte wird von vielen aus seinem Umfeld als der nette Junge von nebenan beschrieben. Er absolvierte ein freiwilliges Sozialjahr bei einem Pflegedienst.
Das Gericht hat drei Nebenkläger zugelassen, die anwaltlich vertreten sind. Dabei handelt es sich laut Pressemeldung des Gerichts um einen der verletzten US-Soldaten, sowie die Eltern eines der beiden getöteten Soldaten.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung hat der Senat den Beamten des Bundeskriminalamts als Zeugen vernommen, der die polizeilichen Ermittlungen leitete, und verschiedene Video- und Audiodateien “jihadistischen” Inhalts in Augenschein genommen hat, unter anderem das Video, das den Angeklagten nach dessen Angaben zur Tat motiviert haben soll.
An der Verhandlung nahm außerdem ein Sachverständiger für Psychiatrie teil, der ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten erstatten soll.
Für die Hauptverhandlung sind insgesamt zehn Verhandlungstage vorgesehen, mit der Verkündung eines Urteils ist nach Angaben der OLG Pressestelle im Januar 2012 zu rechnen.
Der Angeklagte befindet sich seit seiner Verhaftung am Tag des Terroranschlags ohne Unterbrechung in Untersuchungshaft.
(06.09.2011/AL)
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