Wenn die Bundesanwaltschaft ermittelt und Anklage wegen Terrorismus und anderer Straftaten gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erhebt, ist der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts als erste Instanz zuständig. Dies ist im Gerichtsverfassungsgesetz festgeschrieben. Demzufolge hat jedes Bundesland ein solches Gremium. Nur Berlin und Brandenburg und seit 2011 Sachsen-Anhalt teilen sich eines.
Der Frankfurter Staatsschutzsenat, der seit 31.08.2011 die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter vom Frankfurter Flughafen führt, hat in den vergangenen Jahrzehnten über viele medienbekannte Fälle entschieden. Beispielsweise der Frankfurter Startbahnprozess aus dem Jahre 1989 gehört, wie eine Reihe von Spionagefällen an der ehemaligen innerdeutschen Grenze, dazu. Auch die Prozesse gegen die ehemalige deutsche Terrororganisation Rote-Armee-Fraktion (RAF) führte der Staatsschutzsenat.
Seit etwa zehn Jahren beschäftigen auch immer mehr internationale Fälle den Staatsschutzsenat. Prozesse gegen Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und gegen mutmaßliche Al-Kaida Mitglieder bestimmten zeitweilig das Prozessaufkommen des Senats. Seit Januar 2011 geht es zudem um die Aufklärung von Kapitalverbrechen im afrikanischen Land Ruanda.
In der optischen Erscheinung des Staatsschutzsenats tragen die 3 oder 5 Richter weinrote Roben.
(06.09.2011/Löwenzahn)
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