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Sicherheit und Verteidigung auf deutschem Bundesgebiet

DHKP-C

DHKP-C / OLG Düsseldorf
DHKP-C / OLG Stuttgart

 

 


DHKP-C / OLG Düsseldorf

Die DHKP-C, die Revolutionäre Volksbefreiungs-Partei oder -Front, ist eine türkische Terrorgruppe, die unter anderem auch in Deutschland agiert. Sie ist linksextrem und entstand 1994 aus der ebenfalls terroristischen Organisation “Revolutionäre Linke” entstanden.

Ihr Ziel ist der Umsturz in der Türkei, um die politischen Verhältnisse dort zu verändern. Statt der derzeit bestehenden Machtstrukturen soll eine kommunistische Gesellschaftsordnung in der Türkei entstehen.

Gerade in Deutschland war die DHKP-C sehr aktiv. Vor allem geht es um Spendenerpressung mit Drohungen und andere kriminelle Taten. Anschläge, bei denen Menschen zu Schaden kamen, gab es vorwiegend in der Türkei. Der Verfassungsschutz schätzt, dass es etwa 650 Mitglieder dieser Terrorvereinigung in Deutschland gibt, davon ca. 200 in Nordrhein-Westfalen. 1998 wurde die DHKP-C verboten.

Einer der Funktionäre der Leitung der DHKP-C in Deutschland war ein 36-jähriger Mann aus Duisburg, ein Deutschtürke: Sinan B. Er stand 2010 vor dem OLG Düsseldorf, wo er sich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter schwerer Brandstiftung und Verabredung zum Totschlag zu verantworten hatte.

Dabei ging es um zwei Brandanschläge auf türkische Banken in Duisburg und Köln, die jedoch letztlich zum Glück gescheitert sind. Auch hatte der Deutschtürke sich an einem Kommando beteiligt, das 1997 Abweichler in Hamburg aufspüren und töten sollte.

Im Dezember 2009 hatte der Mann sich freiwillig den Behörden gestellt, nachdem jahrelang nach ihm gefahndet wurde. Er wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

(05.02.2011/shaldon) nach oben

 


DHKP-C / OLG Stuttgart

Urteil gegen Führungskader der DHKP-C

Am 15.07.2010 ist in Stuttgart nach teilweise zermürbenden 167 Verhandlungstagen in einem Terrorprozess das Urteil gesprochen worden. Es beruht auf dem Paragrafen 129b Strafgesetzbuch, der nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center eingeführt wurde und der seit 2002 die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation verbietet, beziehungsweise unter Strafe stellt.

Angeklagt waren insgesamt fünf Personen, drei von ihnen, Mustafa A., Ilhan D. und Hasan S. wurden am 7. August 2009 nach 106 Verhandlungstagen wegen Mitgliedschaft in der türkischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei), einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig gesprochen und zu Freiheitsstrafen zwischen knapp drei Jahren und fünf Jahren verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass sich die DHKP-C zum Ziel gesetzt hat, den türkischen Staat zu beseitigen und durch eine marxistisch-leninistisches Regierung zu ersetzen.

Um ihr Ziel zu erreichen, nahm sie Sprengstoffanschläge und Tötungsdelikte in der Türkei vor und organisierte Selbstmordattentate, zu denen sich die Vereinigung auch bekennt. Die im Ausland existierenden Organisationen sorgten nicht nur für die Verbreitung der DHKP-C-Ideologie, sondern warb auch Gelder zur Finanzierung ihres Kampfes ein. In Deutschland ist die Vereinigung, der hier rund 650 Personen angehören, seit 1998 verboten.

Auch wenn sie seit 1999 auf Gewalttaten in Deutschland verzichtet, so führt sie doch regelmäßig Spendensammlungen durch und besorgt militärische Güter, um sie in die Türkei zu schleusen. Mustafa A. (55 Jahre), Ilhan D. (42 Jahre), Hasan S. (48 Jahre), Devrim G. (38 Jahre) und Ahmet Düzgün Y. (49 Jahre) waren allesamt Führungsmitglieder der DHKP-C in Deutschland. Devrim G. und Ahmet Düzgün Y. wurden schon im Jahr 2004 wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der terroristischen Vereinigung DHKP-C zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Damals genügte noch der Paragraf 129 a StGB, um sie zu Freiheitsstrafen zwischen ein Jahr neun Monate und ein Jahr drei Monate zu verurteilen.

Devrim G. Ist ein in Deutschland geborener und aufgewachsener Türke mit Fachabitur, jedoch ohne Ausbildung. Bereits in jungen Jahren kam er in Kontakt zur „Devrimci Sol“, der Vorgängerorganisation der „DHKP-C“. 1998 wurde er Gebietsleiter der DHKP-C im Raum Kassel, 2000 stieg er zum Sekretär der Europa- und Deutschlandverantwortlichen der Organisation auf. 2002 schließlich wurde er Leiter der Gebiete Frankfurt und Mannheim. Zu seinen Aufgaben gehörten neben Spendensammlungen die Organisation von Veranstaltungen, der Vertrieb der Parteizeitung, die Aufbewahrung von Waffen und die Beschaffung von Ausweisdokumenten. Nachdem ihm Ende 2003 eine strafrechtliche Verurteilung drohte, ging er vorübergehend nach Belgien, von wo aus er 2004 nach Deutschland zurückkehrte.

Ahmet Düzgün Y. kam in der Türkei zur Welt und wuchs dort auf. Nach seinem Abitur studierte er in Istanbul Rechtswissenschaft. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1987. Zu den von ihm betreuten Verfahren gehörten hauptsächlich solche, die mit der DHKP-C zu tun zu hatten. Nachdem er zu den Verdächtigten eines DHKP-C- Attentates gehörte, tauchte er unter und reiste 1987 mit falschen Papieren nach Deutschland, wo er einen Asylantrag stellte, dem 1998 stattgegeben wurde.

Ahmet Düzgün Y. wurde 1998 Gebietsleiter in Berlin und später in Dortmund. 2000 war er Gebietsleiter Mitte, seit 2003 Regionsleiter das Gebiet Süd. 2005 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von drei Jahren ergab sich unter anderem aus der Menge an Zeugen und Sachverständigen (102 Zeugen und 9 Sachverständige), außerdem wurden die Protokolle vieler abgehörter Telefongespräche verlesen.

Die beiden Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung verurteilt. Devrim G. bekam eine Gesamtstrafe von vier Jahren und zehn Monaten, Ahmet Düzgün Y. Wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Am 28. September 2010 verwarf der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Revision einer der beiden Angeklagten, somit ist das Urteil des OLG Stuttgart vom 7. August 2009 rechtskräftig.

(01.03.2011/Paul) nach oben

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