Lebenslänglich für zwei nicht explodierte Kofferbomben. Die im Herbst 2005 in der dänischen Tageszeitung Jyllands-Posten veröffentlichten Mohammed-Karikaturen sollen der Grund für die beiden Kofferbomben sein, die der einundzwanzigjährige Youssef Mohamad al-Hajdib und sein zwanzigjähriger Kumpel Dschihad Hamad im darauf folgenden Jahr bastelten. Doch der Reihe nach:
Youssef Mohamad al-Hajdib ist im Libanon aufgewachsen. Das jüngste Kind einer Großfamilie hat noch zwölf weitere Geschwister. Als gehätschelter Jüngster wurde ihm alles ein wenig leichter gemacht. Aufgewachsen in Tripoli, ermöglichten ihm seine Eltern ein Studium an der dortigen Universität. Allerdings scheiterte er an der Aufnahmeprüfung. Statt Ingenieurwissenschaft schrieb er sich dann in Mathematik und Physik ein, welches er aber 2004 zugunsten eines Aufenthaltes in Deutschland abbrach.
Via München gelang er über mehrere Stationen nach Kiel, wo er zunächst ein Studium beginnen wollte. Doch zuvor musste er als ausländischer Studienanwärter, der im Libanon nur zwölf Jahre zur Schule ging einen Vorbereitungskurs im Kieler Studienkolleg belegen, um dort Deutsch, Englisch, Mechanik und Physik zu lernen. Als Schwerpunktfach wählte er Technik, wollte er doch später Mechatronik studieren. Aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse musste er ein Semester wiederholen. Ansonsten liegen kaum verwertbare weitere Informationen über das bisherige Leben des Angeklagten vor. Und auch in der folgenden Verhandlung kam nichts Weltbewegendes hinzu.
Weil sie sich über die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen maßlos ärgerten, bastelten die beiden Libanesen aus Butangasflaschen, Benzinbehälter, Wecker und Drähten zwei identische Bomben, die sie in je einem Rollkoffer deponierten. Damit fuhr jeder der Täter am 31. Juli 2006 von Köln aus mit der Regionalbahn eine Station in unterschiedliche Richtung und lies den Koffer dann herrenlos im Zug zurück. Ihr Plan sah vor, dass die Bomben am selben Tag um 14:30 Uhr explodieren sollten. Dies geschah glücklicherweise nicht, stattdessen wurden die Koffer als herrenlose Fundstücke dem nächsten Fundamt übergeben. Erst dort stellte sich dann später heraus, dass es sich dabei um Bomben handelte.
Die beiden Täter flüchteten noch am selben Tag über Istanbul nach Damaskus, von wo aus sie in den Libanon weiterzogen. Später kehrte Youssef Mohamad al-Hajdib aus ungeklärten Gründen alleine nach Deutschland zurück, wo er am 19.08.2006 im Kieler Hauptbahnhof festgenommen wurde.
Auf seine Spur kam man aufgrund von Videoaufzeichnungen aus dem Kölner Hauptbahnhof. Der zweite mutmaßliche Täter, Dschihad Hamad, stellte sich am 24.08. 2006 in Tripolis. Gegen ihn wurde dort ein Jahr später der Prozess eröffnet. Dschihad Hamad wird zu zwölf Jahren Haft verurteilt, sein nicht anwesender Kumpel Youssef Mohamad al-Hajdib erhält lebenslange Haft.
In dem am 15.09.2007 eröffneten Hauptverfahren in Düsseldorf konnte letztendlich nicht ermittelt werden, wie ernst es den beiden Tätern mit ihren Bomben war und auch ob es sich lediglich um Einzeltäter oder gar um Mitglieder einer Vereinigung handelte, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Im Mai desselben Jahres wurde sein Bruder Saddam El Hajdib, die Nummer vier der islamistischen Splittergruppe Fatah al-Islam im Nordlibanon getötet.
Aufgrund eines technischen Mankos – um eine Explosion herbeizuführen fehlte schlichtweg Sauerstoff in ausreichender Menge – gingen die Bomben nämlich nicht wie geplant in die Luft. Diesen Umstand machte sich der Verteidiger von Youssef Mohamad al-Hajdib zunutze, indem er unterstellte, dass die Bomben in Wirklichkeit ja gar keine Bomben gewesen seien, beziehungsweise absichtlich so konstruiert wurden, dass sie nicht explodieren konnten. Youssef hätte die Bomben demnach absichtlich so konstruiert, dass sie eben nicht explodieren konnten. Aus diesen Gründen forderte sein Verteidiger, der Rechtsanwalt Bernd Rosenkranz auch einen Freispruch für den Angeklagten.
Das wiederum lies die Bundesanwaltschaft kalt, sie forderte ihrerseits lebenslänglich, da sie es als erwiesen ansah, dass der Angeklagte möglichst viele Menschen töten wollte. Der Verteidiger hielt dagegen, dass die beiden der Öffentlichkeit lediglich einen Schrecken einjagen wollten. Schließlich hätten sie die Bauanleitung aus dem Internet genau umgesetzt, eben bis auf die Tatsache, dass sie nicht für genügend Sauerstoff während der Zündung der Bombe sorgten. „Wenn sie aber die Bomben wirklich hätten fertig bauen wollen, hätten sie es auch gekonnt.” so der Anwalt.
Gestützt wird diese These durch die Aussagen von Youssef Mohamad al-Hajdib, der bestritt, Tötungsabsichten gehabt zu haben. Und deshalb habe er heimlich die Bomben so konstruiert, dass eben nicht explodieren konnten. Er wollte lediglich ein Zeichen setzten gegen die Mohammed-Karikaturen. Außerdem verneinte er, der Drahtzieher der Aktion gewesen zu sein, schob die Schuld als seinem Mittäter in die Schuhe, der sich mangels Anwesenheit allerdings schlecht verteidigen konnte. Hätte er eine funktionstüchtige Bombe bauen wollen, hätte er dies auch tun können und dabei dann Handschuhe getragen, um mögliche Spuren zu vernichten.
Die Anklage wiederum verwies auf Erkenntnisse der Bundesanstalt für Materialforschung, die die Bomben eingehend untersucht hatten und dabei feststellten, dass sie – wenn sie denn funktioniert hätten – bis zu 15 Meter hohe Feuerbälle verursacht hätten. Genug, um jede Menge Mitreisende in den Zügen in den Tod zu befördern.
Der vom Gericht hinzugezogene Psychiater Norbert Leygraf, sowie der Essener Psychologe Norbert Schalast hielten den Angeklagten für voll schuldfähig. Sie sahen bei ihm weder eine Bewusstseinsstörung noch eine seelische Abartigkeit. In ihrem Gutachten führten sie aus, dass letztendlich eine Lebenskrise des Angeklagten zur Tat geführt habe.
Am 09.12.2008 sprach das Düsseldorfer Oberlandesgericht den 24-jährigen Libanesen Youssef Mohamad al-Hajdib wegen vielfachen versuchten Mordes an einer unbestimmten Anzahl Menschen und versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion für schuldig. Der so genannte Kofferbomber von Köln wird zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vom Verteidiger schon vor der Urteilsverkündung angekündigte Revision wurde anschließend vom Bundesgerichtshof am 24.09.2009 verworfen.
(23.02.2011/Paul)
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