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Sicherheit und Verteidigung auf deutschem Bundesgebiet

Revolutionäre Zellen

“Revolutionäre Zellen”, das ist eine linksextreme Terrorgruppe, die von den 70er Jahren bis in die 90er Jahre und besonders in den 80er Jahren aktiv war. Etwa 20 Anschläge werden dieser Gruppe zugeschrieben, unter anderem die sogenannten Knieschussattentate.

Andere Menschen zu töten, haben die Revolutionären Zellen immer abgelehnt. Das Ziel bei diesen Knieschussattentaten war es deshalb auch nicht, das Opfer zu töten. Lediglich eine schwere Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit als Folge war das Ziel dieser Anschläge, dieser Knieschüsse. Möglicherweise geht dennoch der Tod des hessischen Wirtschaftsministers Heinz-Herbert Karry 1981 auf ein solches Attentat zurück; das wurde aber nie wirklich aufgeklärt.

Opfer waren in jedem Fall der Leiter der Berliner Ausländerbehörde Harald Hollenberg und der vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht Karl Günther Korbmacher.

Auch Sprengstoffanschläge wurden geplant und zum Teil ausgeführt; zum Glück nicht immer mit Erfolg. Der Anschlag auf die Siegessäule in Berlin beispielsweise scheiterte.

Aber das Netzwerk von autonomen Gruppen in Deutschland war durchaus militant. Deshalb stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz sie als terroristische Vereinigung ein.

Insgesamt 186 Anschläge, davon 40 in Berlin, gehen auf das Konto der Revolutionären Zellen und der entsprechenden Frauengruppe Rote Zora, so der Generalbundesanwalt.

Anders als die RAF wollten die Mitglieder der Revolutionären Zellen nicht im Untergrund verschwinden. Während sie sich anonym an Anschlägen beteiligten, lebten sie daneben ein vollkommen öffentliches Leben, in dem sie auch legale Möglichkeiten ausschöpften, Veränderungen herbeizuführen.

Als “Denker” dieser terroristischen Vereinigung gilt Thomas K. Bei den Attentaten selbst war er zwar nie dabei – aber bei der Planung. Er galt sogar sozusagen als Kopf der Gruppe, der auch wesentliche Strategiepapiere verfasste. 2006 hatte er sich freiwillig den Behörden gestellt, nachdem er zuvor, als seine Verhaftung drohte, viele Jahre lang untergetaucht war.

Inzwischen ist Thomas K. über 60 – und musste sich 2009 vor dem OLG Stuttgart wegen dieser Beteiligung verantworten. Weil er mit der praktischen Ausführung der Attentate nie etwas zu tun hatte, ließen die Richter Milde walten. Er wurde zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Er selbst verweigerte dabei in allem die Aussage.

(05.02.2011/shaldon)

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