Das Bundesinnenministerium betreibt im Internet als Themenseite ein Bevölkerungsschutz-Portal. Auf besagter Seite findet man über den Link „Schutz kritischer Infrastrukturen“ den Weg zum Themenkomplex Terrorismus. Wie sich Deutschland aktuell im Kampf- und in der Abwehr gegen den Terrorismus aufstellt.
Für den Bürger ist dort die Überschrift zu lesen:
„Die derzeit größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit geht vom islamistischen Terrorismus aus. Die Antwort der Bundesregierung ist eine umfassende Sicherheitsstrategie, die effizient umgesetzt wird.“
Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden des Bundes hätten unterschiedliche Befugnisse im Kampf gegen den Terrorismus in Deutschland, so das BMI. Prinzipiell seien die Nachrichtendienste für das Beobachten von Zielpersonen zuständig. Eine zu beobachtende Zielperson definiere sich mit der Bereitschaft zur Gewalt als Mittel eines vermeintlichen politischen oder religiösen Kampfes.
Die Polizei hingegen, so das BMI weiter, nehme ihre Ermittlungen dann auf, wenn daraufhin Zielpersonen damit beginnen, zum Beispiel Teile für Bomben zu beschaffen, oder tatsächlich damit starten eine Bombe zu bauen. In der Praxis seien die Übergänge fließend. In manchen Fällen sei am Anfang der Ermittlungen noch unklar, welche Entwicklung ein Fall nehme.
Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden müssten sich daher untereinander austauschen, denn niemand habe etwas davon, wenn die Nachrichtendienste beispielsweise von Gewaltpropaganda Kenntnis bekämen und diese wichtige Information nicht außerhalb ihrer Behörde verwertet werden dürfe.
Dieser Informationsaustausch von Sicherheitsbehörden, so das BMI, unterliege konkreten gesetzlichen Regeln. Die Grundprinzipien dieser gesetzlichen Regeln sind:
„Die Behörden dürfen nur personenbezogene Daten an eine andere Behörde übermitteln, die die andere Behörde für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt und die Behörden sollen oder müssen andererseits solche Daten an eine Behörde übermitteln, die die andere Behörde benötigt.“
Bei der Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland erfolgt dies maßgeblich in gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum mit der Abkürzung GTAZ.
Das GTAZ sei ein Kommunikations- und Informationszentrum zwischen Abteilungen der Sicherheitsbehörden und den Nachrichtendiensten. Terrorermittler aus verschiedenen Abteilungen seien dabei räumlich und organisatorisch auf demselben Gelände in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht und könnten sich spontan oder regelmäßig zu Lagebesprechungen treffen.
Zudem gebe es ein gemeinsames Internetzentrum mit der Abkürzung GIZ. Dieses werde von Vertretern des Bundes gebildet. Die Bundesländer von Deutschland hätten sich in Form von Hospitationen in das GIZ einbringen können, was sie auch taten, so das BMI. Das Wort „Hospitationen“ bietet eine variable Definition, es dürfte sich beim GIZ um Unterrichts- und Weiterbildungseinheiten handeln.
Das GIZ beobachte und bewerte arbeitsteilig die internationale Terrorismuskommunikation über das Medium Internet. Beide Zentren, das GTAZ und das GIZ, seien keine eigenständigen Behörden. Die Mitarbeiter dort unterstünden der Aufsicht und den Weisungen der Behörden, denen sie angehören.
Die Zentrum Teilnehmerbehörden sind:
Bundesamtes für Verfassungsschutz;
Bundes- und Zollkriminalamt;
Bundesnachrichtendienst;
Amt für den militärischen Abschirmdienst MAD;
Generalbundesanwaltschaft.
Eine gemeinsame Ani-Terror-Datei diene der Informationsverknüpfung, damit sachbezogenes Wissen ausgetauscht werden könne und möglichst zur richtigen Zeit am richtigen Ort verfügbar sei. Durch ein sehr detailliert ausgestaltetes, durch ein Bundesgesetz beschriebenes Zugriffssystem werde sichergestellt, dass nicht jeder Mitarbeiter, jede beteiligte Behörde an alle personenbezogenen Daten der Datei gelangen könne.
Aktuelle Terrorlage-Bewertungen der Zentren würden dem Bundeskanzleramt, dem Bundesinnenministerium und dem Verteidigungsministerium, sowie den für den Bereich des islamischen Terrorismus zuständigen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern regelmäßig zur Verfügung gestellt.
Bundesjustizministerium
Anti-Terror-Datei-Gesetz (ATDG)
Zusatz Info GTAZ
(08.12.2010/Löwenzahn)
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