Krieg und Terrorismus verbindet eine wesentliche Gemeinsamkeit:
Die geplante und organisierte Betreibung von politisch motivierter Gewalt gegen einen zum Feind erklärten Anderen. Beide Bezeichnungen stehen im Ergebnis für die Vernichtung von Menschenleben und die Zerstörung an materiellen und immateriellen Ressourcen.
Krieg ist ein gewaltsamer Massenkonflikt. In dem zumindest eine Seite eine reguläre Streitkraft einsetzt und die Gewalthandlungen mit einer gewissen Dauerhaftigkeit ausgetragen werden. Krieg geht von einem Staat aus und unterliegt dem Völkerrecht. In der normativen Vorstellung findet Krieg zwischen Staaten oder zwischen einem Staat und einer allgemein anerkannten Kriegspartei (beispielsweise einer nationalen Befreiungsbewegung) aufgrund politischer Ziele statt.
Krieg wird oft landesbezogen erklärt und geführt, mit möglichen Allianzen. Während Terrorismus in dem Sinne keine feste örtliche Basis hat, sondern weltweit agiert, und als Basis eher gemeinschaftliche religiöse oder politische Überzeugungen hat statt Nationalität.
Terrorismus hat keine völkerrechtliche Legitimation. Ihm fehlt das Merkmal des Massenkonflikts und der Dauerhaftigkeit. Einzelne Terroranschläge sind somit keine Kriegshandlungen, Terrornetzwerke auch keine Krieg führenden Parteien.
Der Terrorist ist vom Standpunkt des Terroristen ein Soldat, der von der Gegenseite nicht als Soldat anerkannt wird.
Zur Standpunktfrage der beiden Bezeichnungen und der medialen ad hoc Nutzung des Zeitgeists soll folgendes – sehr plakativ gehaltenes – Beispiel zur näheren Erläuterung dienen:
Land A und Land B tragen einen Konflikt mit Waffengewalt aus. Ein Soldat aus Land A, der an Einsätzen gegen Land B teilnimmt, ist während und nach dem Krieg im Status eines Helden. Er erlangt Beförderungen und Auszeichnungen von Land A. Falls der bewaffnete Konflikt allerdings zu Gunsten von Land B entschieden wird und der Land A Soldat gerät in Gefangenschaft, dann ist er kein Held, sondern entsprechend der Auffassung und dem Rechtsverständnis von Land B, ein Kriegsverbrecher, ein Mörder oder gar ein Terrorist.
Die Berichte der Augenzeugen des Terroranschlags in Wien am 27.12.1985 verdeutlichen, dass es für die Betroffenen selbst vor Ort nicht zu unterscheiden ist, ob eine Detonation, ein Großbrand, oder akutes sichtbares Menschenleid einem terroristischen oder kriegerischen Hintergrund zuzuordnen ist.
(10.04.2011/Löwenzahn)
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