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Sicherheit und Verteidigung auf deutschem Bundesgebiet

Bundesrat bewilligt Anti-Terror-Gesetz Verlängerung

Es wurde viel und lange gestritten darüber, ob die weitreichenden Befugnisse des Staates in Zusammenhang mit der Terrorismus-Bekämpfung, die sehr hastig, allerdings zeitlich beschränkt eingeführt wurden, beibehalten werden sollen.
Bedenken wurden dabei nicht nur in rechtlicher Hinsicht laut, sondern auch im Hinblick darauf, ob die ganzen im Anti-Terror-Gesetz vorgesehenen Maßnahmen überhaupt erfolgversprechend sind.

Angesichts gravierender Bedenken kam es bereits überraschend, dass die Fortschreibung der Befugnisse im Bundestag letzten Monat so glatt über die Bühne gegangen ist. Die erweiterten Kompetenzen für die Geheimdienste laut TBEG, Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz, allein der Name ist schon ein Ungetüm, wurden für weitere vier Jahre fortgeschrieben und dabei gleich auch noch nicht unerheblich erweitert.

Die entsprechende Änderung des Verfassungsschutzgesetzes passierte jetzt auch sang- und klanglos den Bundesrat. Das war kurz, aber ganz gewiss nicht schmerzlos; nur müssen die Schmerzen andere ertragen.

Die erweiterten Befugnisse der Behörden, bei Banken, Fluggesellschaften, Reisebüros, Postdienstleistern und Providern von Telekommunikations- und Telediensten Auskünfte über Terrorverdächtige einzuholen, werden also noch eine ganze Weile Bestandteil unseres Alltags bleiben.

Das Gleiche gilt auch für den Zugriff auf zentrale Buchungssysteme und die Kontostammdaten bei Finanzunternehmen.

Zwar wurde eine Mitteilungspflicht über die heimliche Überwachung vorgesehen; die kann allerdings ja, wenn überhaupt, erst lange nach dem Eingriff in die privaten Rechte greifen, und wie effektiv sie sein wird, bleibt abzuwarten.

Man würde es sich wünschen, dass in der Eurokrise mit gleicher Entschiedenheit reagiert wird wie hier in einem Bereich, der in dem, was allseits empfohlen wird und sich als Lösung anbietet, zumindest nicht weniger umstritten ist.

(28.11.2011/Shaldon)

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