Die anderen Angeklagten, durchweg jünger, wurden bereits verurteilt, und zwar zu relativ milden Strafen, doch noch stand das Urteil gegen den letzten Angeklagten im sogenannten Islamisten Prozess aus. Auch insofern hat jetzt das OLG München entschieden.
Der 31 Jahre alte Angeklagte, der älteste im Rahmen dieses Prozesses wurde zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt – allerdings unter Berücksichtigung zweier älterer Verurteilungen -, so wie es die Staatsanwaltschaft geforderte hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt und wird möglicherweise in Revision gehen.
Als einziger hatte dieser Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe immer bestritten. Seine Mitangeklagten waren mit Bewährungsstrafen und Arbeitsauflagen davongekommen, allerdings z.T. zur Tatzeit auch noch minderjährig bzw. als junge Erwachsene in der Entwicklung verzögert. Auch soziale Schwierigkeiten und ein Migrationshintergrund wurden dabei berücksichtigt.
Vorgeworfen wurde allen insgesamt acht Angeklagten die Verbreitung islamistischer Propaganda. Sie sollen Werbefilme der beiden Terrororganisationen Al Kaida und Ansar al-Islamauf Plattformen im Internet verbreitet haben.
Dabei geht es einmal um Ansprachen des inzwischen getöteten Osama Bin Laden, um Werbefilme für terroristische Ausbildungslager – in einem davon soll sich der 31-jährige Angeklagte beworben haben -, und schließlich um sehr brutale Aufnahmen von Hinrichtungen u.a.
(08.12.2011/Shaldon)
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