Der sogenannte Islamisten-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ist seinem endgültigen Abschluss einen Schritt weiter. Ein Angeklagter wurde zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Eine weitaus härtere Strafe war es, die von Seiten der Bundesanwaltschaft aus gefordert worden war.
Dem 24-jährigen Angeklagten war die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland vorgeworfen worden. Dessen ist er auch schuldig gesprochen wurde. Allerdings war er jedoch erst 19 Jahre alt, als er die Tat begangen hatte. Nach einem Sachverständigengutachten entsprach seine Entwicklung dabei der eines Jugendlichen. Deshalb kam Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Wenn es nach der Bundesanwaltschaft gegangen wäre, wäre der Angeklagte zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Urteil wurde von Seiten des Angeklagten angenommen.
Insgesamt ging es in diesem Prozess um acht mutmaßliche Islamisten, darunter eine Frau. Die Angeklagten sind zwischen 18 und 31 Jahren. Gegen drei weitere wurden bereits milde Strafen verhängt. Ein bereits erwachsener Angeklagter wurde zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei einem Angeklagten wird das Urteil erst erwartet.
Diese Personen sollen in den Jahren 2006-2008 Propaganda und Videos von zwei Terrororganisationen im Internet verbreitet haben, Al Kaida und Ansar al-Islam. Bei dem jetzt verurteilten 24-Jährigen ging es um einen Film, wo der inzwischen ums Leben gekommene Osama bin Laden zu Märtyrer Aktionen aufrief.
(13.10.2011/Shaldon)
Tags: Al Kaida, Ansar Al Islam, Ein, Islamisten-Prozess, Oberlandesgericht München, Osama Bin Laden, Osama Laden, Propaganda, Terrorismus Propaganda, Videos
